„ferienwohnung-strandnest“
Vermieter:
Tanja Otto, Haffkamp 93, 23730 Brodau
1. Anreise / Abreise
Anreisetag ab 16.00 Uhr und bis spätestens 21 Uhr.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 21.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nicht.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen sowie dem Vermieter den Namen und die Anschrift der mitreisenden Person zu nennen.
Der Mieter hat spätestens bei Anreise eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel innerhalb von zwei Wochen (per Überweisung), sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden oder einen erhöhten Reinigungsaufwand aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Mieter noch vor Ort den für den Schadenersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
Für eine vom Mieter gewünschte Nutzung des WLAN Netzes ist bei Anreise eine entsprechende Internet -Nutzungsvereinbarung zu unterschreiben. Der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Nach erfolgter Anerkennung der Internet-Nutzungsvereinbarung durch den Mieter, erhält dieser vom Vermieter den entsprechenden WLAN Zugangscode.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Die Energiekosten sind bei einem Normalverbrauch im Mietpreis enthalten.
4. Rücktritt durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen und Tiere zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung Strandnest steht maximal für die in dem Mietvertrag genannte Anzahl von Personen und Tiere zur Verfügung. Eine Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen oder Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
5. Preisminderung
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Bei Verlassen der Ferienwohnung sind vom Mieter Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Vor Regen, starkem Wind oder bei Verlassen der Ferienwohnung ist die Markise einzufahren.
Die Ein-und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein-und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein-und/oder Anbringung von Dekoration o.ä. verpflichtet.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der Ferienwohnung und/oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei beim Vermieter oder der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten.
In Spül-, Waschbecken, Dusche und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung/Beseitigung.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sollte nach Abreise des Mieters ein Mehraufwand für die Endreinigung erforderlich sein, sind diese Kosten vom Mieter zu übernehmen und werden vom Vermieter, von der zu hinterlegten Kaution des Mieters, abgezogen.
7. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter bei Nichtbereitstellung der Wohnung (z.B. durch ein von der Regierung ausgesprochenes Beherbergungsverbot, Krankheit des Vermieters, Eigenbedarf, Doppelbelegung ect.) dem Gast die von ihm geleisteten Zahlungen für den entsprechenden Mietzeitraum zu erstatten. Alle Zahlungen und Ansprüche sind auf die vom Mieter geleisteten Beträge begrenzt. Der Vermieter schließt einen Schadensersatzanspruch darüber hinausgehend aus. Die Erstattung erfolgt per Überweisung auf das Konto, welches dem Vermieter vom Mieter mitgeteilt wird.
8. Parkmöglichkeiten
Wir stellen Ihnen den Stellplatz Nr. 19 vor dem Haus zur Verfügung. Es kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht. Das Parken von Fahrzeugen weiterer Art, einschließlich das Abstellen von Fahrrädern und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück oder in den Räumen des Vermieters, geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag auch nach Bezug der Ferienwohnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in
Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gäste des Hauses zu verweisen, falls der Gast/die Gäste dem Ruf oder dem Ansehen des Hauses (Ferienwohnung Strandnest) schadet und insbesondere im Verdacht steht, Straftaten zu begehen, andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört, andere gefährdet, wiederholte Zuwiderhandlungen der Hausordnung, gegen Vorschriften aus diesen AGB verstößt, bei Beschädigung, Beschmutzung oder Diebstahl von fremden Eigentum.
10. Zutrittsrecht
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
11. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
12. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
13. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nähesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.